Am Montag, 10. September 2007 21:17 schrieb Christoph Eckert:
Namen ablesen und zum Taggen weiterverwenden liegt IMO demnach in einer
Grauzone. Allerdings versucht der Gesetzgeber soweit möglich, die
Inhaber von Urheberrechten zu stärken. Könnte also sein, dass man als
OSM-Mapper im
Hi,
Schurz beiseite, viele Kommunen legen Straßen so an und stellen Schilder
so auf, dass man es herausbekommt. Aber es gibt auch gegenteiliges.
Einfaches Beispiel: ein U, an dessen beiden Enden ein Straßenschild
steht. Wie weit geht jetzt jede einzelne Straße? Das U kann natürlich
auch
Moin,
Meiner Erfahrung nach ist das aber ziemlich selten der Fall, meist
ist man einfach nur zu blind es zu finden
das mag von der Kommune abhängen. Drüben in der Pfalz habe ich gleich
zwei Örtchen, bei denen ich den zuständigen Ingenieur des
Vermessungsamtes mal gerne persönlich sprechen
Moin,
Auch Datenbanken können urheberrechtlichen Schutz genießen.
jep. Und solange das Ding gepflegt wird, verlängert sich der Schutz
automatisch immer weiter. Unter Datenbank wird hier übrigens eine
Datensammlung im weitesten Sinne verstanden, nicht nur elektronisch.
Und wenn
das auch
qbert biker schrieb:
Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die
ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen
selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch
(Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch
Die Grauzone ist eher die Entnahme von Daten aus der Karte die
ihrerseits eindeutig amtliche Werke sind, wie die Straßennamen
selber oder auch der Verlauf von Grenzen. Allein dieser Medienbruch
(Bild auf Koordinaten/Texte) sollte ja jeden Urheberrechtsanspruch
hinfällig machen. Nur ob
-BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-
Hash: SHA1
Frederik Ramm schrieb:
Hallo,
Ein amtliches Interesse an der Veröffentlichung eines Kartenwerks
kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden, z. B. wenn eine
Behörde eine Karte von der Meeresküste veröffentlicht, in der die
für Badende
qbert biker schrieb:
§5 UrhG:
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen
sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu
Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen
Interesse
Original-Nachricht
Datum: Fri, 7 Sep 2007 12:38:36 +0200
Von: Sven Anders [EMAIL PROTECTED]
An: Openstreetmap allgemeines in Deutsch talk-de@openstreetmap.org
Betreff: Re: [Talk-de]Straßennahmen aus Amtlichem Stadtplan?
Am Freitag, 7. September 2007 12:01 schrieb
Am Freitag, 7. September 2007 12:01 schrieb Joachim Laier:
Hallo,
mir fällt aus meinen ersten Versuchen ein, dass es manche Wege/Straßen
insbesonder im Übergang von einer zur anderen Straße nicht eindeutig
beschildert sind. Hier habe ich einen Fall, wo zwei Straßen durch eine
Brücke, die
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