[Talk-de] Eigene Luftbilder erstellen

2012-01-20 Diskussionsfäden SB79
Hallo, gestern ist eine spannende E-Mail über die englische Talk-Mailingliste gegangen [1]. :-) Darin geht es um ein Ballon-Mapping-Kit, also eine Ausrüstung, um mit einem (mit Helium gefüllten) Ballon und angehängter Digicam eigene Luftbilder zu erstellen. So ein Kit kann wohl unter [2]

Re: [Talk-de] Eigene Luftbilder erstellen

2012-01-20 Diskussionsfäden Ronnie Soak
Sobald du 30m ueber Grund verlaesst, musst du dich wie jedes andere Luftfahrtzeug auch ans Luftfahrtgesetz halten. http://www.luftrecht-info.de/index.php?option=com_contenttask=viewid=109Itemid=42 Zudem solltest du dir Gedanken ueber die Rechte an den Bilder und ueber die Rechte zur

Re: [Talk-de] Eigene Luftbilder erstellen

2012-01-20 Diskussionsfäden Klaus-Hermann Otto Stanislaus Plöger
Moin, da stehts: Luftverkehrs-Ordnung § 16 maximale Steighöhe ohne Genehmigung 30m , wenn das denn reicht. Klaus Am Freitag, den 20.01.2012, 13:24 +0100 schrieb SB79: Hallo, gestern ist eine spannende E-Mail über die englische Talk-Mailingliste gegangen [1]. :-) Darin geht es um ein

Re: [Talk-de] Eigene Luftbilder erstellen

2012-01-20 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 20. Januar 2012 13:24 schrieb SB79 sb-lis...@gmx-topmail.de: Die Idee klingt bestechend. Hat da jemand von euch schonmal Erfahrungen gesammelt? Und: Ist das Steigen-lassen eines Ballons auf eine gewissen Höhe in Deutschland eigentlich erlaubt? AFAIK war die Grenze 100m (vertikal, die Leine

Re: [Talk-de] Eigene Luftbilder erstellen

2012-01-20 Diskussionsfäden Michael Krämer
Die Idee an sich ist wirklich Klasse. Aber auch ich habe mich als erstes gefragt, ob man das wohl darf. Schließlich kommen bei uns jeden Herbst die Vorschriften für's Drachensteigen in der Gegend von Flughäfen in der Zeitung - sehr filigran... Am 20. Januar 2012 13:57 schrieb Martin Koppenhoefer

Re: [Talk-de] Eigene Luftbilder erstellen

2012-01-20 Diskussionsfäden Tobias Hobmeier
mit nem Weitwinkel ev schon ... kommt drauf an was man sehen will Gruß Tobi m 20.01.2012 13:56, schrieb Klaus-Hermann Otto Stanislaus Plöger: Moin, da stehts: Luftverkehrs-Ordnung § 16 maximale Steighöhe ohne Genehmigung 30m , wenn das denn reicht. Klaus Am Freitag, den 20.01.2012, 13:24