Hallo,
gestern ist eine spannende E-Mail über die englische Talk-Mailingliste
gegangen [1]. :-) Darin geht es um ein Ballon-Mapping-Kit, also eine
Ausrüstung, um mit einem (mit Helium gefüllten) Ballon und angehängter
Digicam eigene Luftbilder zu erstellen. So ein Kit kann wohl unter [2]
Sobald du 30m ueber Grund verlaesst, musst du dich wie jedes andere
Luftfahrtzeug auch ans Luftfahrtgesetz halten.
http://www.luftrecht-info.de/index.php?option=com_contenttask=viewid=109Itemid=42
Zudem solltest du dir Gedanken ueber die Rechte an den Bilder und
ueber die Rechte zur
Moin,
da stehts:
Luftverkehrs-Ordnung § 16
maximale Steighöhe ohne Genehmigung 30m , wenn das denn reicht.
Klaus
Am Freitag, den 20.01.2012, 13:24 +0100 schrieb SB79:
Hallo,
gestern ist eine spannende E-Mail über die englische Talk-Mailingliste
gegangen [1]. :-) Darin geht es um ein
Am 20. Januar 2012 13:24 schrieb SB79 sb-lis...@gmx-topmail.de:
Die Idee klingt bestechend. Hat da jemand von euch schonmal Erfahrungen
gesammelt? Und: Ist das Steigen-lassen eines Ballons auf eine gewissen
Höhe in Deutschland eigentlich erlaubt?
AFAIK war die Grenze 100m (vertikal, die Leine
Die Idee an sich ist wirklich Klasse. Aber auch ich habe mich als
erstes gefragt, ob man das wohl darf. Schließlich kommen bei uns jeden
Herbst die Vorschriften für's Drachensteigen in der Gegend von
Flughäfen in der Zeitung - sehr filigran...
Am 20. Januar 2012 13:57 schrieb Martin Koppenhoefer
mit nem Weitwinkel ev schon ...
kommt drauf an was man sehen will
Gruß Tobi
m 20.01.2012 13:56, schrieb Klaus-Hermann Otto Stanislaus Plöger:
Moin,
da stehts:
Luftverkehrs-Ordnung § 16
maximale Steighöhe ohne Genehmigung 30m , wenn das denn reicht.
Klaus
Am Freitag, den 20.01.2012, 13:24
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