>> patentrechtliche Gründe > > Dass jemand das Eintippen des Namens für die Suche eines Files > patentiert haben soll, fällt mir schwer zu glauben.
Du hast die Schnellsuche à la T9 auf Handies erwähnt (also nicht wiederholtes drücken eines Knopfes). Das ist patentrechtlich geschützt. > Ich patentiere rechtzeitig die Technik, einen Fuss vor den anderen zu > setzen, um vorwärts zu kommen. Wenn man sieht, was alles patentiert wird, dann würde ich mich nicht wundern, wenn du Erfolg hättest. > Schick wäre z.B. bei Now Playing: Coveransicht und aktueller Song in > einer Statuszeile. Das Cover könnte gewendet werden (wie z.B. die > Widgets in OSX) und zeigte alle Songs und weitere Infos, so wie die > Rückseite einer CD-Hülle vielleicht. Oder man schaltet auf eine > "Rückseite", die alle Infos zum Song enthalten... Ok, ok. Das wird wohl nicht vor SC 9 wahr werden :-) -- Michael _______________________________________________ slimserver-de mailing list slimserver-de@lists.slimdevices.com http://lists.slimdevices.com/lists/listinfo/slimserver-de