>> patentrechtliche Gründe
>
> Dass jemand das Eintippen des Namens für die Suche eines Files
> patentiert haben soll, fällt mir schwer zu glauben.

Du hast die Schnellsuche à la T9 auf Handies erwähnt (also nicht wiederholtes 
drücken eines Knopfes). Das ist patentrechtlich geschützt.

> Ich patentiere rechtzeitig die Technik, einen Fuss vor den anderen zu
> setzen, um vorwärts zu kommen.

Wenn man sieht, was alles patentiert wird, dann würde ich mich nicht wundern, 
wenn du Erfolg hättest.

> Schick wäre z.B. bei Now Playing: Coveransicht und aktueller Song in
> einer Statuszeile. Das Cover könnte gewendet werden (wie z.B. die
> Widgets in OSX) und zeigte alle Songs und weitere Infos, so wie die
> Rückseite einer CD-Hülle vielleicht. Oder man schaltet auf eine
> "Rückseite", die alle Infos zum Song enthalten...

Ok, ok. Das wird wohl nicht vor SC 9 wahr werden :-)

-- 

Michael
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