Meine Idee mit der sofortigen Abschaltung war nicht so ernst gemeint, wie
sie einige scheinbar nehmen.

Der zweite Teil ist viel wichtiger: In der Telefonie ist es gelungen, ein
Modell zu wählen, welches bei den Telcos nur geringe Investitionen
erfordert, und den weiteren Vorteil hat, dass das gleiche Equipment nicht
unnötigerweise mehrfach (bei allen Providern) vorhanden sein muss, was auch
rein Wirtschaftlich gesehen ein Unsinn wäre. Zudem wird in diesem Verfahren
erst nach einer Richterlichen Verfügung die Echtzeitüberwachung gestartet,
und der Telco, welcher dies Veranlassen muss, bekommt diese Verfügung
vorgelegt! Die rückwirkend gespeicherten Verbindungsdaten werden aus den
selben Daten gewonnen, welche für die Verrechnung sowieso gespeichert werden
müssen.

Wäre es nicht sinnvoll, unter diesem Aspekt einen Round-Table mit dem
UVEK/Bakom zu organisieren?

Und was hält eigentlich der schweizerische Datenschutzbeauftrage von der
Vorratsdatenaufzeichnung noch vor einem Verdacht?? Es wundert mich, dass man
von dem nichts hört. Oder beugt er sich "höheren Interessen"?
Ich denke das Datenschutzgesetz widerspricht der geforderten
Datenspeicherung ausdrücklich.


Freundliche Grüsse
Claudio Prezzi

COMsulting GmbH
c/o Parkstudio
Else-Züblin-Str. 115
CH-8404 Winterthur

Tel. +41 52 222 45 05
www.comsulting.ch





_______________________________________________
swinog mailing list
swinog@lists.swinog.ch
http://lists.swinog.ch/cgi-bin/mailman/listinfo/swinog

Antwort per Email an