Ich habe gerade folgende Anfrage bei der Pressestelle des EDÖB gemacht:

<Wie ist Ihre Haltung zu der vom UVEK, unter Bezug auf das BÜPF, von allen
Internet Providern geforderten Vorratsdatenspeicherung, d.h. Überwachung des
gesamten Internetverhaltens aller Abonnenten über 6 Monate (ohne vorherigen
Verdacht), in Bezug auf den Datenschutz?
Widerspricht dies nicht dem geltenden Datenschutzgesetz?>

Mal sehen wie die Antwort aussieht, falls überhaupt eine kommt. Ich halte
euch auf dem laufenden.

Gruss
Claudio Prezzi

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