On 28.12.2011 11:43, Felix Hartmann wrote:
Mountainbiken ist hier rechtlich in einer Grauzone. (es ist nicht definiert ob ein MTB ein Sportgerät oder ein Fahrzeug ist - je nachdem ist es rechtlich natürlich erlaubt oder nicht).
Mir kommt vor, dass deine Aussagen mehr einem Wunschdenken entspringen als einer realistischen Einschätzung. Auch wenn MTBs Sportgeräte sind, so sind sie doch gleichzeitig auch Fahrzeuge. Das ist kein Entweder-oder.
Sonst könnten auch Motorradfahrer (Motocross) sich auf ihre Sportgeräte ausreden. Na das wär lustig, wenn die alle auf der Rax herumfahren.
mtb:scale stellt jedoch eindeutig nur die Eingung, nicht aber die rechtliche Situation dar. Evtl sollte ich dies nochmal auf mtb:scale im Wiki reinschreiben, weil wir dies eindeutig beim Proposal so festgelegt haben. Die rechtliche Situation eines Weges hat ja nun einmal nichts mit der Eignung zu tun, und beides kann sich unabhängig voneinander ändern. Im deutschen mtb:scale Wiki Artikel ist dies besser beschrieben "für MTB Strecken sowie Wege die zum mtbiken geeignet sind". Ausserdem ist die Info mtb:scale=5 oder mtb:scale=6 als Zeichen für Unfahrbarkeit auch bei Verbot sinnvoll
Zusammengefasst hältst du die MTB-Tags auf allen highway=path für sinnvoll. Auch wenn MTBen dort weder erlaubt noch möglich ist.
Bedenke den Wartungsaufwand. Z.B. wenn jemand einen Weg mit mtb:scale=4 teilt, dann passt diese Bewertung vielleicht nur noch auf den einen Teil, und auf dem anderen müsste man es durch mtb:scale=2 ersetzen. Das kann der Bearbeiter aber gar nicht beurteilen, wenn er nicht den Zustand des kompletten Weges kennt oder wenn er nichts vom MTB-ing versteht.
-- Auf der Rax wo Herr_P diese Infos gelöscht hat - waren Ende des Sommers etwa 2/3 Wanderer zu 1/3 Mountainbiker unterwegs. Es handelt sich um einen MTB Hotspot. Hier schein wohl Herr_P einen Hass zu haben, oder der Forstbehörde anzugehören, die auf der Rax derzeit Jagd auf Mtbiker macht (allerdings über den Umweg von Besitzstörungsanzeigen - da es eben kein klares Verbot gibt, sprich hier wird man noch sehen was die Gerichte dazu antworten
In solchen Fällen zahlen die Leute knurrend die Strafe, weil sie sich vor Gericht wenig Chancen ausrechnen.
Allerdings ist es manchmal wirklich unklar, Straßen, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, von anderen Wegen zu unterscheiden. Ich fahre oft sogar mit dem Auto ziemlich weit in die Wildnis, ohne an einer Fahrverbotstafel vorbeizukommen. Die Fahrverbotstafeln stehen nur an besser ausgebauten Wegen. Auf sagen wir tracktype=grade4 bis 5 werden die Tafeln gern eingespart. Und diese Wege gehen oft in Pfade über, wo für Radfahrer wirklich nicht ersichtlich ist, bis wohin sie fahren dürfen. Aber das Problem haben Motorradfahrer theoretisch auch...
- schließlich ist mtbiken auf Wanderwegen ein starker touristischer Faktor - wenn hier ein klares Verbot kommt - dann werden die Tourismusgebiete das Jammern anfangen,
Na der Konflikt zwischen Tourismus und Grundbesitzern ist nichts Neues. Aber den Tourismusleuten sind halt die Hände gebunden, wenn das Gesetz auf der Seite der Grundbesitzer steht.
Das ist in Bezug aufs Wandern genau das gleiche. Wenn der Grundbesitzer die Markierungen abschabt, kann man dagegen nichts machen. Das Forstgesetz und die Ersitzung erlauben den Wanderern zwar, die Wege trotzdem zu benutzen, aber sie sind dann halt unmarkiert.
Südöstlich Gaaden ist sogar der halbe Anninger abgesperrt, damit die Wanderer den Jagdbetrieb nicht stören. Zu dem Thema hab ich schon letzten Winter einen Thread gestartet. Fazit war: Nichts zu machen.
weil alle nach Schweiz/Italien zum mtbiken fahren werden,
Na das glaube ich kaum; das ist etwas weit für eine Tagestour von Wien.
Dazu hat Herr_P etwa auch incline gelöscht. Hier wird umso fraglicher wieso er dies löscht.
incline=up/down finde ich problematisch, weil Wege oft auf und ab gehen. Und der Nutzen ist mir auch nicht klar, da es nichts darüber aussagt, über welchen Anteil der Weg wie steil ist. In der Zukunft sollte ein Laserscan-Höhenmodell diese Tags erübrigen. Aber jetzt schon löschen finde ich übertrieben.
mtb=no ist solange mtb nicht gesetzlich als eigenständig zu bewertendes Vehikel gezählt wird auch inkorrekt. Man kann aber durchaus ein zusätzliches Tag erfinden, für implizite Verbote. Denn bicycle=no steht im Prinzip fur für Wege - wo Explizit "Fahrradfahren verboten" Schilder stehen.
Es muss unterschieden werden zwischen Radfahrverbot im Sinne der StVO und MTB-Strecken, wo das MTBen von den Grundeigentümern zu bestimmten Zeiten gestattet wird. Ich kenne genug Strecken, wo eine runde Tafel mit rotem Rand steht und 100m weiter eine grüne Tafel für die MTB-Route.
bicycle=* bezieht sich eindeutig auf ersteres. Für letzteres sollten die Routenrelationen ausreichen. Ich kenne keinen Fall, wo MTBing erlaubt ist, ohne dass es eine definierte und benannte Route gibt. Andernfalls wär es wirklich sinnvoll, dafür einen Tag wie mtb=yes/no einzuführen.
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