On 28.12.2011 13:43, MERIGHI Marcus wrote: >> Das Forstgesetz und die Ersitzung erlauben den Wanderern >> zwar, die Wege trotzdem zu benutzen, aber sie sind dann halt >> unmarkiert. > Um die Sache noch zu verkomplizieren, schmeiss ich noch mein Halbwissen > dazu: > > Das Forstgesetz erlaubt das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken, von > Wegen ist dort nicht die Rede. [1] > > (Ein Recht, welches ich aufgrund §33 Forstgesetz habe, brauche ich nicht > zu ersitzen.) Das Ersitzen bezieht sich eher auf den Weg an sich, bzw. das Wegrecht, welches für sich weitergehend (Wegerhalt etc.) ist als die simple Möglichkeit etwas zu betreten. >> Südöstlich Gaaden ist sogar der halbe Anninger abgesperrt, damit die >> Wanderer den Jagdbetrieb nicht stören. Zu dem Thema hab ich schon > Was Jagara tun und was sie duerfen, sind traditionell zwei Paar Schuhe. > Kein Jaga kann ein Gebiet sperren, das ueber eine Fuetterungsstelle > hinausgeht. Es handelt sich bei den "Jagdsperren" um eine Wegegebot, > kein Betretungsverbot. Eine solche "Sperre" muss zeitlich begrenzt sein > und behoerdlich verordnet sein. Nicht jedes Schild hat diesen > rechtlichen Hintergrund. Fragt 'mal bei der BH nach... Im beschriebenen Fall wird, wenn ich mich recht erinner, mit ziemlichem Aufwand durch den Grundeigentümer ein "Forschungsprojekt" mit mehrjährig befristetem Betretungsverbot (incl. Zaun) betrieben.
> (Uebrigens: das Oedland oberhalb der Baugrenze ist ueberall, wo's sowas > gibt, fuer alles nutzbar, sogar Camping...) Nein. Camping, im Sinne von "Lagern über den Tag" ist nach ForstG u. ähnlichen Bestimmungen überall, auch über der Baumgrenze verboten. Biwakieren u.ä ist in einer Grauzone ("Notsituation") und die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. LG, Stefan _______________________________________________ Talk-at mailing list Talk-at@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at