On 04/11/2013 10:12 AM, Stefan Kopetzky wrote:
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE-----
Hash: SHA1
On 2013-04-11 09:18, Norbert Wenzel wrote:
Ist nicht ohnehin jeder Weg der nicht asphaltiert ist auf der
Donauinsel als Treppelweg gekennzeichnet? Und als solcher dann
ohnehin nicht offiziell für den öffentlichen Verkehr gedacht?
mE ist das nicht so. Treppelweg (oder Uferbegleitweg) ist nur der
direkt am fließenden Gewässer.
Worauf bezieht sich das jetzt? Dass sie gekennzeichnet sind, oder dass
sie nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht sind?
"Nicht für den öffentlichen Verkehr gedacht" stammt aus dem SchFG §2/26
bzw. wortgleich WVO $11.01/1c und ist soweit ich das finden konnte die
einzige Definition von Treppelweg.
Zitat:
„Treppelweg“: an den Ufern oder auf oder neben den Dämmen von
Wasserstraßen entlangführende Wege und deren Verbindung zu Straßen mit
öffentlichem Verkehr, soweit sie in der Verfügungsberechtigung des
Bundes stehen; sie dienen nicht dem öffentlichen Verkehr;
Damit wäre eben der Unterschied zu normalen Wegen imo hinreichend
gegeben, aber ich bin halt kein Jurist. Aber für OSM sollte das doch
ausreichend sein, ihn als zumindest nicht normale Straße einzutragen.
Norbert
_______________________________________________
Talk-at mailing list
Talk-at@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-at