Die Einteilung der Grundbücher erfolgt mittels der Katastralgemeinden mit einer, ich glaube, 5stelligen Nummer und einem einmaligen Namen. Alle Grundstücke in einem Grundbuch sind alle innerhalb einer Katastralgemeinden. D.h es gibt immer genau ein Grundbuch, welches zu einer Katastralgemeinden gehört. Wobei es die Bezeichnung "Katastralgemeinden" eigentlich nicht mehr gibt im Grundbuchswesen, sondern es wird stattdessen nur mehr von "Grundbuch" gesprochen. Das Grundbuch ist fix mit dem Kataster verankert, d.h. die Grundbuchsgrenzen sind immer gleichzeitig auch Grundstücksgrenzen. Somit ist die Katastralgemeinde(grenze) aka Grundbuch die Definition der Fläche der in einem Grundbuch vorhanden und definierten Grundstücke.
Jedenfalls gilt dies für ganz Österreich und ist meines Wissens der Ursprung dieser Grenzen. Ob diese in Wien zusätzliche Funktionen weiß ich nicht. Ich bin kein Jurist und diese Definition habe ich frei aus dem Kopf formuliert. Falls ich mich irre, ihr dürft mich gerne korrigieren. Beste Grüße Bernhard aka Schermy
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