Die Einteilung der Grundbücher erfolgt mittels der Katastralgemeinden mit
einer, ich glaube, 5stelligen Nummer und einem einmaligen Namen. Alle
Grundstücke in einem Grundbuch sind alle innerhalb einer
Katastralgemeinden. D.h es gibt immer genau ein Grundbuch, welches zu einer
Katastralgemeinden gehört. Wobei es die Bezeichnung "Katastralgemeinden"
eigentlich nicht mehr gibt im Grundbuchswesen, sondern es wird stattdessen
nur mehr von "Grundbuch" gesprochen. Das Grundbuch ist fix mit dem Kataster
verankert, d.h. die Grundbuchsgrenzen sind immer gleichzeitig auch
Grundstücksgrenzen. Somit ist die Katastralgemeinde(grenze) aka Grundbuch
die Definition der Fläche der in einem Grundbuch vorhanden und definierten
Grundstücke.

Jedenfalls gilt dies für ganz Österreich und ist meines Wissens der
Ursprung dieser Grenzen. Ob diese in Wien zusätzliche Funktionen weiß ich
nicht.

Ich bin kein Jurist und diese Definition habe ich frei aus dem Kopf
formuliert. Falls ich mich irre, ihr dürft mich gerne korrigieren.

Beste Grüße
Bernhard aka Schermy
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