Am So. 30.08.2020 07:29 schrieb Stefan Kopetzky ste...@kopetzky.net:

> Grob fahrlässig im juristischen Sinne handelt von Deinen Beispielen nur
> einer: Der Nutzer.

Ich bin kein Jurist und kann daher nur die persönliche Verantwortung 
ansprechen. Klar, ein Anwender, der einer Karte/Router blind vertraut, handelt 
auch grob fahrlässig. Sicherheit umfasst alle Komponenten. Ein überwälzen auf 
den Anwender ist nur gestattet, wenn es keine technische Lösungsmöglichkeit 
gibt. Das ist hier nicht der Fall.
Sicherheit heißt Schutz gegen den ersten Fehler. Beide – Anbieter UND Anwender 
– sind in der Verantwortung.

> Das widerspricht fundamental dem Grundsatz zu Mappen "was ist" aka "ground 
> truth".
Überhaupt nicht. Es geht nur darum es richtig zu taggen. Es spießt sich an der 
Begrifflichkeit „Weg“. Ein alpiner Steig, dessen Begehung alpinistische 
Erfahrung erfordert, ist m.E. etwas anderes als ein Wanderweg, den jeder 
gesunde Mensch ungefährdet begehen kann.

LG Robert

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