Michael Buege schrieb:
> Am Freitag 16 November 2007 13:59:36 schrieb Sven Anders:
>> Hallo,
>> ich hab mich mal auf die Suche nach dem Hamburger Gesetz und
>> Verordnungsblatt gemacht.
>>
>> Sie finden sich unter:
>> http://www.luewu.de/gvbl/index.php
>>
>> Hintergrund, alle Gesetze, Verordnungen und Amtlichen Bekanntmachungen sind
>> Copyright frei.
> 
> Gerade hab ich mir die AGBs durchgelesen.
> Besonders Punkt 8 scheint mir da etwas problematisch.

Nein. AGB können kein Urheberrecht statuieren, wo es nach
Urhebergesetz keines gibt.

Vorsicht aber bei amtlichen Werken, die nicht Gesetz, Verordnung
o.ä. sind (z.B. bloße Entwürfe). Diese fallen nicht unter § 5 Abs. 1
UrhG, sondern lediglich unter § 5 Abs. 2. So wie ich das verstanden
habe, gilt dann das Änderungsverbot nach § 62 Abs. 1 UrhG. Damit
könnten wir die dann nicht weiterverarbeiten.


Grüsse

Nils

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