Hallo,

> Ich vermute, daß z.B. Autobahnen oder sonstige Schnellstraßen die durch 
> Stadtgebiete führen häufig nicht zu geschlossenen Ortschaft gehören,
> während 
> Straßen die sie untertuneln oder überbrücken sehr wohl dazu gehören.

die einfache Regel ist hier, dass Autobahnen in D-Land 
grundsätzlich Bundesteritorium sind und nicht zur Gemeinde/
Stadt gehören. Deshalb gibt es auch auf der Autobahn kein
Ortsschild, sondern erst an der Ausfahrt. 

Eine Autobahn, die in der Stadt endet, ist faktisch eine 
Einstülpung in das Stadtgebiet und eine Autobahn, die durchgeht,
trennt das Stadtgebiet auf. Enklaven sind aber für ein
Stadtgebiet keine grossartige Besonderheit (-> Relation?)

Grüsse Hubert

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