Martin Trautmann schrieb:
>>> einer Wohnstraße die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53
>>> <http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm#%C2%A7_53.> Abs. 1
>>> Z 9c bzw. 9d) anzubringen sind.
>>>       
>> Diese Abschnitte stammen offenbar aus der StVO aus dem Jahre 1960 (auf diese
>> Fassung verweist jedenfalls der Link im letzten Absatz).
>>
>> In der (weniger wortreichen) aktuellen Fassung
>> <http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970.html> taucht der Begriff
>> Wohnstraße nicht auf. Die durch die "Spielstraßen"-Verkehrszeichen
>> bezeichneten Gebiete heißen "Verkehrsberuhigte Bereiche" - §42 (4a):
>>     
>
> Hallo Johannes,
>
> Mario hatte leider nicht explizit darauf hingewiesen. Sein Link verraet es 
> aber: er bezieht sich auf den aktuell gueltigen § 53 der OESTERREICHER StVO. 
> Dort heisst das Konstrukt eben Wohnstraße.
>   
ups... die destination-variante von Dimitri trifft dann auf jeden Fal 
für AT zu ;)

--
 mario


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