Martin Trautmann schrieb: >>> einer Wohnstraße die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 >>> <http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm#%C2%A7_53.> Abs. 1 >>> Z 9c bzw. 9d) anzubringen sind. >>> >> Diese Abschnitte stammen offenbar aus der StVO aus dem Jahre 1960 (auf diese >> Fassung verweist jedenfalls der Link im letzten Absatz). >> >> In der (weniger wortreichen) aktuellen Fassung >> <http://bundesrecht.juris.de/stvo/BJNR015650970.html> taucht der Begriff >> Wohnstraße nicht auf. Die durch die "Spielstraßen"-Verkehrszeichen >> bezeichneten Gebiete heißen "Verkehrsberuhigte Bereiche" - §42 (4a): >> > > Hallo Johannes, > > Mario hatte leider nicht explizit darauf hingewiesen. Sein Link verraet es > aber: er bezieht sich auf den aktuell gueltigen § 53 der OESTERREICHER StVO. > Dort heisst das Konstrukt eben Wohnstraße. > ups... die destination-variante von Dimitri trifft dann auf jeden Fal für AT zu ;)
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