Es gibt ja im deutschen Urhebergesetz diesen netten Paragraphen 5, der amtliche Werke als gemeinfrei (public domain) einstuft.
"(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz." Also habe ich mal auf den Webseiten der Stadt gestöbert und bin in den Satzungen zum Thema "Stadtrecht" häufiger über Formulierungen wie "Aufgliederung und örtliche Abgrenzung des Fassungsbereiches und der engeren Schutzzone sind in dem Lageplan des Städtischen Vermessungsamtes Baden-Baden Maßstab 1:2.000, der Bestandteil dieser Rechtsverordnung ist, dargestellt. Dieser Lageplan ist bei der Stadtverwaltung Baden-Baden – Amt für öffentliche Ordnung – in Baden- Baden, Gutenbergstr. 13, niedergelegt. Er kann dort während der Dienststunden eingesehen werden. " gestolpert. Da der Lageplan ja explizit als Teil der Rechtsverordnung aufgeführt ist, müsste er ja auch gemeinfrei sein. D.h. ich könnte beim Amt für öffentliche Ordnung aufkreuzen, Fotos der Karte machen und munter für OSM digitalisieren, oder? Hat jemand bei diesem Vorgehen irgendwelche Bedenken? Gruß, Wabba _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de