Frederik Ramm schrieb: > Hallo, > >> Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage >> zu >> beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der >> im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine >> Rechtschutzversicherung haben). > > (1) dass wir Daten importieren, auf diesen dann aufbauen und spaeter > aufgrund einer Beschwerde diese Daten und alles, was darauf aufgebaut > ist, loeschen muessen;
Ja, aber könnten wir in dem Fall nicht den Anwalt verklagen, dass wir aufgrund seiner falschen Auskunft tausende von Arbeitsstunden vergeudet haben. Ehrenamtliche Arbeit kann nämlich nach deutschen Recht als eine Art Spende geführt werden. Zumindest bekommt ein Verein (der Kinder und Jugendarbeit) seine ehrenamtlich erbrachten Stunden (bei Baumaßnahmen) bezuschusst, als ob er dafür Handwerker zu ca. 7€/Std. eingestellt hätte. Zwar weiß ich nicht ob man da bei dem Anwalt Forderungen geltend machen kann, aber es braucht nicht viel Fantasie, sich vorzustellen, das MegaMapping Inc. in solch einem Fall vor Gericht ziehen würde. Gerade ist das noch Theorie, da OSM weder über den finanziellen noch den öffentlichen Rückhalt verfügt vor Gericht zu ziehen. Aber wenn wir mal so bekannt sind wie die Wikipedia und Medion und Garmin ihre Geräte mit OSM-Karten ausliefern wäre das vorstellbar. Viel interessanter wäre aber tatsächlich die Frage, ob für geschütztes Material OSMF oder der Mapper haften muss. Grüße, Sven _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de