Annette Thurow schrieb:
> da mein Cousin querschnittsgelähmt ist, habe ich mich ein bißchen mit
> den Bauvorschriften für behindertengerechtes Bauen auseinandergesetzt.
>
> Eine Rampe gilt als Rollstuhlgerecht, wenn
> - die Steigung maximal 6% beträgt
> - alle 6m eine Ebene ist, auf der man ausruhen kann
> - ein Geländer auf mindestens einer Seite vorhanden ist
> - die Breite mindestens 60 cm beträgt (kann sein, daß der Wert zu
> klein ist, das ist jedenfalls die Türbreite, durch die mein Cousin
> durch kommt).
>
> Stufen von der Höhe eines Bordsteins sind von "fitten" Rollifahrern
> alleine überwindbar, aber nicht von allen!

Hallo Annette,

das sind doch eigentlich sehr handliche Kriterien. Wenn Rollifahrer sich
da ein geeignetes Tagging-Schema überlegen, könnten es bestimmt auch
normale Mapper halbwegs brauchbar anwenden.

Magst du deinen Cousin nicht ermuntern sich bei OSM zu engagieren :-)

Grüße, Sven

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