Am Samstag, 3. Mai 2008 20:05:14 schrieb Sven Geggus: [...] > Üblicherweise ist das abspeichern von selbsterzeugten Daten mit Hilfe > einer Software ja ganz gewöhnliche Nutzung der selben, von deren > Legalität man zunächst mal ausgehen kann. > > Möchte mir ein Softwarehersteller eine solche Nutzung explizit nicht > erlauben, dann muss er das in die Lizenzbedingungen reinschreiben, > wenn er die Funktion trotzdem in sein Programm einbaut.
Die Frage welche mit der schwammigen GoogleEarth Lizenz einhergeht ist ja die Frage nach einem abgeleiteten oder einem eigenständigen Werk. Sollte die kognitive Abstraktion, welche für das Abzeichnen der reinen Orthofots ja durchaus vorhanden sein muss, für die "Schöpfungshöhe eines eigenständigen Werkes reichen, sollte die vorhandene Lizenz dem nicht im Wege stehen. Sollte die "Schöpfungshöhe" jedoch nicht für ein eigenständiges Werk ausreichen, dann werden wieder die Googlelizenzbedingungen wichtig. Leider habe ich bisher im Internet so rein gar nichts zum Thema "abgeleitetes Werk" ("Derived work") und Fotos gefunden. Außer dem Artikel in der englischen Wikipedia[1]. Wobei dort als Beispiel ein Foto zu sehen ist, welches ganz klar aus mehreren Teilen originalen Bildmaterials besteht. Man man man, was bricht mich dieses ganze Urheberrechts- und Lizenzzeugs an. Für mich sind eigentlich alle Erzeugnisse menschlichen Denkens und Handelns auf in Jahrtausenden angesammelten Erfahrungen und Erkentnissen beruhende abgeleitete Werke, und als solche nur unter das Urheberrecht der Allgemeinheit zu stellen. ;-) [1] http://en.wikipedia.org/wiki/Derived_work Gruß Andreas _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de