Am Samstag, 3. Mai 2008 20:05:14 schrieb Sven Geggus:

[...]
> Üblicherweise ist das abspeichern von selbsterzeugten Daten mit Hilfe
> einer Software ja ganz gewöhnliche Nutzung der selben, von deren
> Legalität man zunächst mal ausgehen kann.
>
> Möchte mir ein Softwarehersteller eine solche Nutzung explizit nicht
> erlauben, dann muss er das in die Lizenzbedingungen reinschreiben,
> wenn er die Funktion trotzdem in sein Programm einbaut.

Die Frage welche mit der schwammigen GoogleEarth Lizenz einhergeht ist ja die 
Frage nach einem abgeleiteten oder einem eigenständigen Werk. Sollte die 
kognitive Abstraktion, welche für das Abzeichnen der reinen Orthofots ja 
durchaus vorhanden sein muss, für die "Schöpfungshöhe eines eigenständigen 
Werkes reichen, sollte die vorhandene Lizenz dem nicht im Wege stehen. Sollte 
die "Schöpfungshöhe" jedoch nicht für ein eigenständiges Werk ausreichen, 
dann werden wieder die Googlelizenzbedingungen wichtig.

Leider habe ich bisher im Internet so rein gar nichts zum Thema "abgeleitetes 
Werk" ("Derived work") und Fotos gefunden. Außer dem Artikel in der 
englischen Wikipedia[1]. Wobei dort als Beispiel ein Foto zu sehen ist, 
welches ganz klar aus mehreren Teilen originalen Bildmaterials besteht. 

Man man man, was bricht mich dieses ganze Urheberrechts- und Lizenzzeugs an. 
Für mich sind eigentlich alle Erzeugnisse menschlichen Denkens und Handelns 
auf in Jahrtausenden angesammelten Erfahrungen und Erkentnissen beruhende 
abgeleitete Werke, und als solche nur unter das Urheberrecht der 
Allgemeinheit zu stellen. ;-)

[1] http://en.wikipedia.org/wiki/Derived_work

Gruß Andreas

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