On Sun 2013-04-14 (22:44), Hans Schmidt wrote:
> Nicht unbedingt. Manche Sachen müssen ja einfach beschriftet werden.
> Beim „Ruhr Rad Weg“ (das war jetzt auch nur ein ausgedachtes Beispiel,
> was aber einem konkreten Fall recht nah ist) ist der korrekte Name ja
> natürlich „Ruhrradweg“ oder „Ruhr-Radweg“.

Das ist aber dünnes Eis.

In der Neuzeit häufen sich die Fälle, wo eine "Wort-Bild-Marke" geschaffen
wird (die sich dann auch, da "erheblicher" Schöpfungswert, urheberrechtlich
schützen und vermarkten lässt). Ein "Ruhr Rad Weg", evtl. noch grafisch
zB in drei Zeilen gesetzt, könnte so etwas sein.
(In Potsdam gibt es die SCHIFF//BAUER//GASSE, drei Zeilen in einem Quadrat.
Damit ist nicht die Straße selbst gemeint, sondern die dort angesiedelten
kulturellen Einrichtungen, die eben unter diesem gemeinsamen Logo firmieren
und werben.)

Ich wäre mit einer Verschlimmbesserung vorsichtig, solange das nicht 
geklärt ist - und mW gibt es noch keine Möglichkeit, Logos 1:1 in Namen
zu übernehmen. (operator und website könnten das halbwegs abfangen.)

> Aber mal eine grundlegende Frage: Wieso sollten solche Eigennamen nicht
> korrigiert werden, wenn sie falsch sind? Es ist ja offensichtlich, dass
> an den entsprechenden Stellen teilweise nicht gerade die der
> Rechtschreibung zugewandtesten Leute sitzen.

Es ist ja manchmal nicht einmal das Amt, das das verbockt.
In Stahnsdorf stand sehr lange ein Schild "Seperationsweg". (Das eine "e"
ist mittlerweile mit einem "a" überklebt worden.) Und an einer anderen 
Ecke hat der Schildermaler mal ganz fix ein "Am" vor den Straßennamen
gebaut, wohl weil alle Straßen in der Nachbarschaft so heißen, nur eben
der "Hasensprung" nicht, der heißt eben nur "Hasensprung"...
Die Dame vom Amt, bei der ich nachgefragt habe, war dann auch ganz erstaunt,
aber anscheinend werden solche Schilder samt Aufstellung in Auftrag gegeben
und nicht immer kontrolliert...
Da ist dann das Dilemma da: Mappt man das, was da ist, oder mappt man die
Absicht (die nur falsch umgesetzt wurde)? Wartet man, bis jemand vom Amt
den (mehr oder weniger offensichtlichen) Fehler korrigiert? Schreibt man,
so vorhanden, vom öffentlichen Bebauungsplan ab?
alt_name ist hier mE nicht wirklich eine Option.

  Das ist ja eigentlich auch
> nicht schlimm, es kann ja nicht jeder alles können. Es wäre zwar schön,
> wenn dort eine bessere Rechtschreibung vorzufinden wäre, allerdings ist
> das halt in vielen Fällen einfach unrealistisch zu hoffen.

> Das sind in den allermeisten Fällen heutzutage einfach überflüssige
> Leerzeichen und Apostrophe. Wenn man der entsprechenden Person den
> Fehler mitteilen würde (und vorausgesetzt, die Person ist nicht komplett
> ignorant, was leider in 100% der Fälle so ist), würde das ja auch am
> Ursprung korrigiert werden.

Auch wenn ich dafür bin, mit den Verantwortlichen Kontakt aufzunehmen, ist
das häufig Wunschdenken. Am Schild steht ja leider nur sehr selten dran,
wer es aufgestellt hat.

> Wieso ist aber eine Anpassung von fehlenden Leerzeichen falsch?

Und was tun bei einer Straße, die im Abstand von weniger als 100 Metern an
den Enden die Schilder "Kietzstr." und "Kietz Str." hat? Ein Schild ist ja
nur ein Punkt, während ein Way eine Dimension mehr hat - aber nur einen
name=... und alt_name passt auch nicht.

Gruß, 
 Steffen

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