Moin,
Obrigkeitshörigkeit hat auch ihre Grenzen (;<)
ich trage manches Mal alte Flurnamen ein, damit dieses Wissen nicht ganz
verloren geht, soll ich dann auch dieses 'name mangling' betreiben,
damit das INTERNATIONAL anerkannt wird?
Klaus
Am Freitag, den 19.04.2013, 19:12 +0200 schrieb Martin Trautmann:
> On 13-04-19 18:23, Martin Koppenhoefer wrote:
> > 
> > 
> > 
> > 
> > Am 19/apr/2013 um 15:45 schrieb Martin Trautmann <tr...@gmx.de>:
> > 
> >> Nein, im Gegenteil genießen die alten Namen Bestandsschutz.
> > 
> > 
> > auch für generische Wörter wie Schloss? In dem Fall könnte man ja die 
> > Gemeinde darauf hinweisen, dass sie evtl. ein Problem im Straßenverzeichnis 
> > haben, oder vielleicht haben sie ja wirklich die Anpassung der Schreibweise 
> > beschlossen, das würden sie einem dann vermutlich auch mitteilen.
> 
> 
> Da gehen die Meinungen auseinander.
> 
> Pro: "Laut Ausführungsvorschriften zur Straßenbenennung richtet sich die
> Schreibweise einer Straße nach der Rechtschreibregel zum Zeitpunkt der
> Benennung."
> 
> Contra: "Die neue Rechtschreibung gilt auch für Straßennamen" - nicht
> für Eigennamen, aber für alles generische.
> 
> Schönen Gruß
> Martin
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Gratos tibi optatosque esse, qui de me rumores afferuntur, non dubito.


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