Am 6. Mai 2013 12:48 schrieb Ulrich-Dieter Standt <ulrich2...@gmx.de>:

> die rechtliche Folgewirkung bei einem Fußweg, auf dem man auch Rad fahren
> kann, ist diese:
> Radfahren ist erlaubt, aber der Radfahrer hat keine Vorfahrtrechte
> gegenüber kreuzenden Autos.
> Eine solche Beschilderung ist also trügerisch für den Radfahrer: Sie gibt
> ihm die gleichen Rechte
> wie einem Fußgänger.



heisst das auch, dass er (fahrend) Zebrastreifen benutzen darf und dort
Vorfahrt vor Autos hat als Radfahrer?



>
> Ein Fußweg, auf dem man auch Rad fahren darf *), ist es nicht wert, als
> cycleway bezeichnet zu
> werden.
>
>

+1, das ist aber glaub' auch so usus in OSM, normalerweise werden die mit
highway=footway, bicycle=yes getaggt (im Gegensatz zu
bicycle=official/designated), sofern sie überhaupt über eigene Geometrie
abgebildet werden.

Gruß Martin
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