Am 6. Juni 2013 15:19 schrieb Florian Lohoff <f...@zz.de>:

> Im Zweifelsfalle habe ich eine rechtliche Minimalposition, dass ich
> mich im Öffentlichen Raum befinde und der Hausbesitzer verpflichtet ist,
> eine von der Straße sichtbare Hausnummer aufzuhängen und diese kein
> personenbezogenes Datum ist. (Kommunal geregelt).
>
>


+1, sehe ich auch so, klar versucht man, den Leuten das Projekt näher zu
bringen, aber rechtlich gesehen ist es so, dass man sich im öffentlichen
Straßenraum unbegrenzt aufhalten darf und dort Aufzeichnungen über alles
machen darf, dessen Aufzeichnung nicht in anderen Gesetzen genauer geregelt
ist (z.B. personenbezogene Daten erheben oder militärische Schutzbereiche).

Gruß Martin
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