Am 28. Juli 2013 21:26 schrieb Dirk Sohler <s...@0x7be.de>:

> Ich kann problemlos einen
> Englischen, Französischen, Russischen, Türkischen, Amerikanischen oder
> Isländischen Anwalt mit der Zustellung der Unterlassungsklage
> beauftragen. Die Lizenzbedingungen gelten Weltweit, und
> Übersetzungsdienste kosten auch nicht so viel, dass man das nicht
> demjenigen als Anwaltskosten mit Aufbürden könnte, der gegen die
> Lizenzbedingungen verstoßen hat.
>


es gibt genügend Länder auf der Welt, wo man damit nicht sehr weit kommt,
vielleicht ist es sogar die Mehrheit.

Gruß Martin
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