> +1 für oneway=yes/no an Radwegen! (-1 für "vorläufig")
> Radwege sind nicht einheitlich in 2 Richtungen (bzw. eine Richtung)
> freigegeben, so dass ein Standardwert (wie bei motorway oder "normalen"
> Straßen) überhaupt keinen Sinn macht.
> 
> Aber warum nur an straßenbegleitenden?

Aus meiner Sicht:
oneway = yes - Fahrzeuge dürfen nur in eine Richtung fahren 
(Beschilderung wurde geprüft)

oneway = no - Fahrzeuge dürfen in beiden Richtung fahren 
(Beschilderung wurde geprüft)

keine oneway-Angabe - Richtung unbekannt bzw. ungeprüft. 
Router nehmen an, dass beide Richtungen erlaubt sind.

Vorläufig oder nicht - Keine Zeitunterscheidung, d. h. bleibend

Straßenbegleitend oder nicht - Keine Fallunterscheidung notwendig

Bernhard



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