> Noch schöner: Benutzungspflichtiger Radweg links, zusätzlicher Radweg > rechts, beide für beide Richtungen zugelassen, aber nur der linke ist > -s.o.- benutzungspflichtig. > > Eigentlich müsste man dann das Rad tragen :-)
Genau dann verstößt du gegen die StVO: Wer sein Rad trägt ist Fußgänger und hat auf einem Radweg nichts zu suchen. ;-) Bernhard _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de