> Noch schöner: Benutzungspflichtiger Radweg links, zusätzlicher Radweg
> rechts, beide für beide Richtungen zugelassen, aber nur der linke ist
> -s.o.- benutzungspflichtig.
> 
> Eigentlich müsste man dann das Rad tragen :-)

Genau dann verstößt du gegen die StVO: Wer sein Rad trägt ist Fußgänger und
hat auf einem Radweg nichts zu suchen. ;-)

Bernhard



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