> Am 03/nov/2013 um 19:39 schrieb "Bernhard Weiskopf" <bweisk...@gmx.de>:
> 
> Bei straßenbegeitenden Radwegen mit Zeichen 237, 240 oder 241 ist Radfahren
> auf der Straße verboten.

ist es nicht, die Benutzung des Radwegs ist unter bestimmten Bedingungen 
vorgeschrieben, das ist aber nicht dasselbe wie ein Verbot auf der Straße, das 
haben wir schon zig mal diskutiert.

Gruß,
Martin
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