Am 5. November 2013 17:10 schrieb Georg Feddern <o...@bavarianmallet.de>:
> Anlage 2 , Lfd. Nr. 16 siehe > http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2_62.html > > Gruß > Georg - der sich auch erst an die bebilderte Version gewöhnen muss ... > wobei sich das nur auf Radwege mit den Zeichen bezieht, wo auch der §2 schon Benutzungspflicht gebietet. Davon bleibt allerdings unberührt, dass man diese Radwege nur benutzen muss, wenn man auch dorthin fährt, wo der Radweg hinführt, und dass es nur dann gilt, wenn die Benutzung des Radwegs möglich ist (d.h. wenn er im Winter z.B. nicht geräumt ist, muss man ihn afaik auch nicht benutzen). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org https://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de