Hallo,

2013/12/5 Masi Master <masi-mas...@gmx.de>:

> [...] Der
> Schutzsteifen ist allerdings eine Radspur (nicht verpflichtend und auch
> nicht ganz exklusiv), die nur im Bedarfsfall von KFZ befahren/benutzt werden
> darf, und auch nur wenn kein Radfahrer behindert wird.

behindert -> gefährdet [1]

Bei Bedarf dürfen Kraftfahrzeuge auf dem Schutzstreifen anscheinend
auch behindern und müssen auch nicht die Geschwindigkeit reduzieren.
Das ist eine wesentlich schwächere Beschränkung als gilt für Radfahrer
auf Gehwegen mit "Radfahrer-frei" Schild (dort müssen Radfahrer
Schritttempo fahren und dürfen nicht Fussgänger behindern [2]).

Von daher kann man schon von "shared_lane" in Zusammenhang mit
Schutzstreifen sprechen.

Grüße,
Nils

[1] http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_3.html, Anlage 3 (zu § 42
Absatz 2) Richtzeichen, lfd nr 22
[2] http://dejure.org/gesetze/StVO/Anlage_2.html, Anlage 2 (zu § 41
Absatz 1) Richtzeichen, lfd nr 18

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