Zwei verschiedene Kommentare
1)

> wenn man als Fußgänger nicht an jeder Stelle die Straße überqueren kann
>
Wenn mich nicht alles täuscht, gilt das für viele Gehwege, Mann kann man
die Straße als Fußgänger nur dann einfach überqueren, wenn kein geeigneter
Fußgängerübergang in der Nähe ist  (§ 25 StVO)

2) wenn ihr eine gute Lösung für die Benamungsfrage bei Fußwegen gefunden
habt, dann können wir die dann gleich auch für strassenbegleitende Radwege
verwenden. Dort gibt es dasselbe Problem.
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