Hallo,
erst einmal danke für die rege Beteiligung an der Diskussion. Es macht
Hoffnung, dass eine daraus abgeleitete Regel ausreichend breit diskutiert
worden ist.
Ich verstehe nicht ganz, worum es geht
Ich würde gerne zu einer einfachen Regel kommen:
Alle Teile eines Straßenzuges tragen den Namen des Straßenzuges im name-Tag.
Ob die Aufteilung bei der Modellierung längs zur Straßenrichtung
(verschiedene Eigenschaften in verschiedenen Abschnitten, z.B.
Geschwindigkeiten oder Relationszugehörigkeiten)
oder quer zur Straßenrichtung (verschiedene parallele Fahrbahnen je Richtung
oder Verkehrsmittel) erfolgt, ist dabei unwichtig.
Das ist eine Regel, die für Mapper gut zu verstehen und intuitiv ist. Bis jetzt sieht es auch so aus, als wenn alle heute vorstellbar Software damit gut funktionieren kann.
wer löscht hier was?
In diesem Fall geht es zunächst um das Changeset
http://www.openstreetmap.org/changeset/30258818
Julia hat hier nach Rücksprache mit ortskundigen Kollegen entschieden, dass der
Weg neben der Straße Bestandteil des Straßenzugs ist.
Den ersten Kommentar "im Nachhinein zum Löschen" zufolge scheint es historisch
in München an anderen Stellen Mapper gegeben zu haben, die solche Information gelöscht
haben. Da ich jene Ereignisse nicht gefunden habe, habe ich nach aktuellen Meinungen
gefragt.
Grundsätzlich sollten in OSM nur Dinge ein name-Tag haben, die auch so
heissen.
Die Frage, zur der ich gerne ein Meinungsbild hätte, ist ja gerade, ob alle
Teile einer Straße den Namen haben oder nur irgendwelche speziellen Fahrbahnen
nach irgendwelchen technischen Kriterien. Ich habe hier Fälle im Kopf wie
a) die Siebengebirgsallee in Troisdorf
Da gibt es auf jeder Seite eine durchgehende Fahrbahn für Anlieger mit
Bürgerstein und Bordstein und in der Mitte eine (nichr verbundene)
Durchgangsfahrbahn für PKWs.
Ich denke, dass da die Anliegerfahrbahnen den Namen der Straße zweifelsfrei
verdient haben (und nicht namenlose Fahrbahnen sind, weil in der Mitte eine
weitere Fahrbahn liegt.
b) die Kölnstraße in Bonn, nörderlich der A565
Da gibt es eine PKW-Fahrbahn plus auf einer Seite einen sehr breiten Fußweg,
der Anliegern zur Zufahrt und als Parkflächen dient.
Von a) unterscheidet er sich im Wesentlichen durch die Abwesenheit einer
Bordsteinkante.
c) die von Christian Horrmann zitierte Straße
Da liegt ein getrennter Rad-/Fußweg vor. Genauso wie Volker Schmidt würde ich dann gerne beim
Radouting die Anweisung "entlang der Tunibergstraße" bekommen und nicht "entlang dem
namenlosen Radweg".
Für mich hat also in allen Fällen der Parallelweg ebenso den Namen wie die eigentliche Straße. Kriterien wie
"Dieser Straßenabschnitt hat nur einen Namen, wenn er einen Bordstein hat oder es keine parallele
Fahrbahn gibt" (für a) und Fußgängerzonen) oder "Dieser Straßenabschnitt hat nur einen Namen, wenn
er mit einem mindestens 3,5-t-Fahrzeug befahren werden könnte" (für nur a) und b) ) erscheinen mir arg
künstlich. Die obige Regel "Namen an alle Teile eines Straßenzuges" ist da viel einfacher und
klarer.
Umgekehrt gibt es auch nur zufällig parallele Wege, z.B. hier:
http://www.openstreetmap.org/#map=18/50.80000/7.17300
(vor Ort ist ein deutlicher Höhenunterschied zwischen Fuß-/Radweg am Fluss und
PKW-Fahrbahn)
auf denen die ortskundigen Mapper dann den Namen nicht eintragen würden.
Das ist die eigentliche Krux: es handelt sich um ein Problem, dass
algorithmisch nicht lösbar ist.
Und daher würde ich gerne die Mapper ermuntern, ihre Ortskenntnis in die
Kartendaten einzubringen statt mit Algorithmen herumzuraten.
Viele Grüße,
Roland
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