On Wed, 17 Jun 2015, Martin Koppenhoefer wrote:

Am 17. Juni 2015 um 16:09 schrieb Dietmar <ostr...@diesei.de>:

4. eine Anruferin aus Dresden, die in einer Privatstraße wohnt, bei der
Leute durchfahren und einer hat ihr gesagt, er würde mit einer OSM Software
da durchrouten.



Privatstraße im Sinne von da darf man nicht durchfahren, oder die ist in
Privateigentum, aber man darf durchfahren? Viele Leute in Privatstraßen
halten am liebsten jeglichen Verkehr raus, der nicht für sie ist, das ist
zwar verständlich, aber wenn der Zugang für die Öffentlichkeit garantiert
ist, sollte man sich davon nicht abschrecken lassen. Nur weil irgendwo ein
Schild "Privatstraße" hängt, heisst das nichts für den Zugang.

Privatstrassen sind, wie der Name schon sagt, in privatem Besitz, d.h. da gilt erstmal das Hausrecht des Besitzers. Wenn ein Anwesen nur ueber diesen Privatweg zu erreichen ist, gilt aber das Zufahrtsrecht, d.h. der Anwohner oder dessen Besucher duerfen diesen Weg nutzen. Wenn ein Privatweg im Routing als Abkuerzung genutzt wird, aergert das verstaendlicherweise den Besitzer und ist auch nicht gestattet.

Das ist aber eher eine Frage des Routers, ob und wie er diese Information auswertet.

Und ich weiss aus eigener Erfahrung, dass viele Privatwege durch Bauernhoefe laufen, wo oft ein unfreundlicher Hund lauert ;)
Das moechte man gerade beim bike-routing vermeiden.

A.
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