On Mon, Aug 03, 2015 at 01:02:35PM +0200, Jens Wahnes wrote:
> Am 30.07.2015 um 09:54 schrieb Florian Lohoff:
> >Beschilderungen dieser art sind
> >aber rechtlich eigentlich punktförmige Verbote mit einer Richtung auf
> >der Straße. D.h. ich darf den Punkt auf der Straße nicht in der
> >jeweiligen Richtung überschreiten. In OSM tragen wir die als
> >Streckenverbote ein (Was falsch ist).
> 
> Nein. Zeichen 250 et al. *sind* Streckenverbote. Man darf auch dann
> nicht in einem solchen gesperrten Bereich fahren, wenn man zum
> Beispiel sein Auto bis 3 Meter hinter das Schild hingetragen hat.
> Oder wenn es z.B. eine Einschränkung gibt "8-20 Uhr" und man während
> der erlaubten Zeit in den Bereich hineingefahren ist.

Sie müssen aber damit sie z.b. für einbiegenden Verkehr geltung erlangen
wiederholt werden.

Komme ich also auf einem anderen weg da rein kann ich deswegen nicht
belangt werden.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f...@zz.de
     We need to self-defense - GnuPG/PGP enable your email today!

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