Am 05.08.2015 um 16:32 schrieb Florian Lohoff:
On Mon, Aug 03, 2015 at 01:02:35PM +0200, Jens Wahnes wrote:

Nein. Zeichen 250 et al. *sind* Streckenverbote. Man darf auch dann
nicht in einem solchen gesperrten Bereich fahren, wenn man zum
Beispiel sein Auto bis 3 Meter hinter das Schild hingetragen hat.
Oder wenn es z.B. eine Einschränkung gibt "8-20 Uhr" und man während
der erlaubten Zeit in den Bereich hineingefahren ist.

Sie müssen aber damit sie z.b. für einbiegenden Verkehr geltung erlangen
wiederholt werden.

Die Straßenverkehrsbehörde ist gehalten, die Schilder so aufzustellen, dass einfließender Verkehr aus allen infrage kommenden Richtungen sie wahrnehmen kann.

Komme ich also auf einem anderen weg da rein kann ich deswegen nicht
belangt werden.

Durch Verkehrsschilder ausgedrückte Verwaltungsakte gelten immer dann, wenn man von Ihnen Kenntnis hat oder Kenntnis haben musste. Weder Augen zuhalten beim Vorbeifahren noch der Gedanke "heute komme ich mal aus einer Richtung angefahren, aus der das Schild fehlt, obwohl ich sehr wohl weiß, dass in dem Bereich ein Fahrverbot gilt" sind, von der Theorie her jedenfalls, gültige Ausreden.


Jens


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