Hallo,

Am 18.08.2015 um 19:55 schrieb Butrus Damaskus:
2015-08-04 16:00 GMT+02:00 Norbert Kück <o...@nkbre.net>:
Gewässer, die von Menschen NICHT GESCHAFFEN sondern VERÄNDERT wurden, sind
KEINE KÜNSTLICHEN Gewässer. Der Rhein bleibt ein natürliches Gewässer trotz
Begradigung, Stau, Uferbefestigung ...


Falsch.
Warum falsch? Wie ist denn dann richtig?

Wer legt fest, was ein natürliches Gewässer ist?
Die Gesetzgeber - Bund und Länder. Das WHG (Bund) bestimmt nicht den Begriff natürliche Gewässer, sondern nur künstliche Gewässer und erheblich veränderte Gewässer. Es schreibt aber in § 6 Abs. 2 vor: "nicht naturnah ausgebaute NATÜRLICHE GEWÄSSER sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden (Hervorhebung durch mich).

Landeswassergesetze enthalten (ich habe NICHT alle 16 geprüft) ergänzende Bestimmungen, dass auch künstlich veränderte Gewässer als natürlich gelten. Baden-Württemberg z.B. bestimmt sogar, dass künstlich angelegte Wasserläufe, die einen natürlichen Wasserlauf zum Teil ersetzen, zu den natürlichen gehören.

Gruß
nk

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