Hallo zusammen,

Am 06.05.2016 um 11:19 schrieb Jan Engelhardt:
>abgeschnibbelt<
Für mich ist eine Straße "fertig", wenn die letzte Asphaltschicht drauf
ist und somit die Gullideckel nicht mehr hervorstehen. Bei einer
Bahnstrecke wäre das, wenn reguläre Loks - andere als der
Streckenherstellung gewidmeten Maschinen - drauf fahren. Spätestens wenn
selbst die PR-Abteilungen von "durchgängig befahrbar" reden..

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Eine solche Straße kann aber für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben sein. - Ich tucker täglich über sowas zu meinem Arbeitsplatz: Tempolimit 30, Baustellenschild glaube ich nicht vorhanden, Straßenmarkierungen (Pärkflächen) *SIND* aber vorhanden, Gullideckel stehen einige cm "raus".
Keine Ahnung, ob der Kommune das Geld ausging... ;-)

Was den Rest angeht würde ich lediglich unterscheiden zwischen "in Planung", "in Bau" (also offensichtliche Bautätigkeit), und "Fertig". Access sollte eigentlich immer "no" sein, da Otto-Normalbürger nichts auf Gleisen zu suchen hat, sofern es keine offiziellen Übergänge sind, die betreten oder befahren werden.

JM2C
Michael




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