Am 23.05.2017 um 11:22 schrieb Stephan Martens:
Hier z.B.: wurde eine Tempo-30 Zone bei der sogar die Schilderart DE:274.1
(Tempo-30-Zone) katrografiert wurde zu maxspeed:walk
https://www.openstreetmap.org/way/305956789/history
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:highway%3Dliving_street
livingstreet ist auch etwas schwammig (geworden?)...
Wenn man es gleichsetzt mit verkehrsberuhigter Zone darf es dort nach
meinem Kenntnisstand in Deutschland keine Tempo30-Beschilderung geben -
oder sehe ich das falsch?
Für Schrittgeschwindigkeit werden regelmäßig 7km/h genannt. Aus
Fußgängersicht ein zu hoher Wert der gehend kaum zu erreichen ist - aus
KFZ-Sicht
der kleinste praktikable Wert der für alle Fahrzeuge einhaltbar sein
sollte da weder ein strauchelndes Motorrad noch ein Auto das mit
schleifender
Kupplung und starren Blick auf die Tachonadel einen Sicherheitsgewinn
für die zu schützenden Fußgänger bewirken.
Nach oben hin gibt es Weisungen, dass bis 10km/h nicht beanstandet wird
und bis 15km/h nicht geahndet werden müssen. Toleranzen sind dabei noch
nicht berücksichtigt so dass auf die Tachonadel bezogen alles unter
20km/h in der Regel folgenlos bei Geschwindigkeitskontrollen bleiben dürfte.
Jetzt wird livingstreet aber wohl auch für andere Straßen verwendet, die
baulich bedingt für nicht unmittelbare Anlieger als Verkehrsweg
unattraktiv sind.
Das birgt dann natürlich Konfliktpotential. Da sollte man sich mal einig
werden ob livingstreet nur für verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen
*325.1* verwendet wird oder ob man dafür einen separaten Tag schafft,
was international gesehen sinnvoller sein könnte.
Garry
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