Am 23.05.2017 um 11:22 schrieb Stephan Martens:
Hier z.B.: wurde eine Tempo-30 Zone bei der sogar die Schilderart DE:274.1 
(Tempo-30-Zone) katrografiert wurde zu maxspeed:walk
https://www.openstreetmap.org/way/305956789/history
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Tag:highway%3Dliving_street

livingstreet ist auch etwas schwammig (geworden?)...

Wenn man es gleichsetzt mit verkehrsberuhigter Zone darf es dort nach meinem Kenntnisstand in Deutschland keine Tempo30-Beschilderung geben -
oder sehe ich das falsch?
Für Schrittgeschwindigkeit werden regelmäßig 7km/h genannt. Aus Fußgängersicht ein zu hoher Wert der gehend kaum zu erreichen ist - aus KFZ-Sicht der kleinste praktikable Wert der für alle Fahrzeuge einhaltbar sein sollte da weder ein strauchelndes Motorrad noch ein Auto das mit schleifender Kupplung und starren Blick auf die Tachonadel einen Sicherheitsgewinn für die zu schützenden Fußgänger bewirken. Nach oben hin gibt es Weisungen, dass bis 10km/h nicht beanstandet wird und bis 15km/h nicht geahndet werden müssen. Toleranzen sind dabei noch nicht berücksichtigt so dass auf die Tachonadel bezogen alles unter 20km/h in der Regel folgenlos bei Geschwindigkeitskontrollen bleiben dürfte.


Jetzt wird livingstreet aber wohl auch für andere Straßen verwendet, die baulich bedingt für nicht unmittelbare Anlieger als Verkehrsweg unattraktiv sind. Das birgt dann natürlich Konfliktpotential. Da sollte man sich mal einig werden ob livingstreet nur für verkehrsberuhigten Bereich mit Zeichen *325.1* verwendet wird oder ob man dafür einen separaten Tag schafft, was international gesehen sinnvoller sein könnte.



Garry
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