Am 23.05.2017 um 16:28 schrieb Frederik Ramm:

falsche Änderungen eingeführt, nämlich an Orten, wo explizit sogar das
Vorhandensein eines abweichenden Tempolimits gemappt war!

Wie ist den die (Verkehrs-)Rechtslage dazu?

Ist es überhaupt zulässig, in einer verkehrsberuhigten Zone ein abweichendes Tempolimit auszuweisen?

Oder wäre hier livingstreet nicht der falsche Wert?

Unter was fallen in OSM "Wohnwege" die über eine Bordsteinkante führen um zum Be- und entladen direkt vor die Haustür fahren zu können, aber nicht explizit

durch Beschilderung abgegrenzt sind?


Garry


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