Am 2. November 2018 12:21:43 MEZ schrieb Martin Koppenhoefer 
<dieterdre...@gmail.com>:
>Am Fr., 2. Nov. 2018 um 12:07 Uhr schrieb <sepp1...@posteo.de>:

>> Wenn in "Müller's Trödelladen" verpflichtend durch den Gesetzgeber
>der
>> Betreiber Hans Werner an der Ladentür dran steht, hat Hans Werner in
>> unserer Datenbank m.M.n. schlicht und ergreifend nix zu suchen.
>
>
>
>das kann ich eben nicht nachvollziehen. Wenn der Gesetzgeber
>vorschreibt,
>dass der Name öffentlich angebracht sein muss, dann ist es doch
>offenbar
>so, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis haben soll. Was spricht dann
>gegen die Aufnahme in die db?
>
>
>
>> Hans
>> Werner ist Privatperson (Punkt).
>>
>
>
>eben nicht. Er ist Betreiber eines Ladens. (hier angenommen, ohne das
>recherchiert zu haben, dass H. Werner seinen Namen verpflichtend auf
>die
>Ladentür schreiben muss).

Ich sehe einen erheblichen Unterschied darin, ob man sich persönlich an die 
Ladentüre begeben muss, um den Namen herauszufinden, oder ob man vom anderen 
Ende der Republik aus die zigtausendfache Möglichkeit zum Recherchieren auf dem 
Serviertablett geboten bekommt.

Ich sehe auch null Mehrwert darin, warum auf einer Straßenkarte solche 
personenbezogene Info nötig wäre.

Schönen Gruß
Martin 

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