Yep, der Text zur DS-GVO ist dort ziemlich eindeutig.
OSM kann weder die Grundsätze nach Art. 5 umsetzen, noch bspw. die
Informationspflichten gem. Art. 13, bzw. 14.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, sobald ich diese
innerhalb des POI's mit Adresse, Telefonnummer oder weiteren Daten
verknüpfe.
Die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung wäre überhaupt nur nach Art. 6 [1]
e möglich, wobei hier OSM ersteinmal nachweisen müßte, dass eine
Erforderniss vorliegt, was im Falle des Handelsregisters oder auch der
Einwohnermeldedatei, welche ja amtlich geführt werden, definitiv nicht
zu begründen ist. Abgesehen mal davon, liegt die Hürde durch den zweiten
Halbsatz derart hoch, dass aus meiner Sicht keine Chance besteht, dort
rechtmäßig in die Erfassung oder Verarbeitung herein zu rutschen.
Es wurden in dieser Diskussion bis heute keinerlei nachvollziehbare
Gründe geliefert, diese Daten überhaupt zu erfassen. Das läßt mich zum
Schluss kommen, sie werden lediglich erfasst um des Erfassens Willen
(weil es eben technisch geht und vielfach die Meinung vertreten wird,
dass das was irgendwo für jedermann sichtbar dran steht, für die breite
Öffentlichkeit bestimmt wäre).
Ganz abgesehen mal davon, stellt OSM den Datenbestand jedermann zu jeder
Zeit unkontrolliert zur Verfügung - Autsch!
Da weder die Einwilligung zur Speicherung und/oder Verarbeitung
verwaltet werden kann, noch tatsächlich nachvollzogen werden kann, ob
sie der Berechtigte selbst eingetragen hat oder ein Dritter und auch in
Zukunft eine solche Zugangshürde nicht zu erwarten ist, halte ich es für
angebracht, die Möglichkeit zur Eintragung personenbezogener Daten
1. durch eine unmißverständliche Dokumentation im Wiki als nicht
zulässig zu kennzeichnen
2. den bestehenden Datensatz zu sichten und automatisiert und/oder
händisch auszusortieren und
3. (falls das zuviel oder nicht umsetzbar ist) die Erfassungsmöglichkeit
generell zu deaktivieren und damit auf derartige Daten generell zu
verzichten.
Bei Alternative 3 gehen damit auch sämtliche nicht natürlichen Personen
den Bach runter - ich glaube, damit kann man leben, wenn man nicht weiß,
dass die Klärgrube vom Entsorgungsbetrieb XY betrieben wird - im
Zweifelsfalle steht diese Information am Tor.
Gruß Sepp
Am 06.11.2018 00:15 schrieb Hartwig Alpers:
Nabend.
On 02.11.18 14:04, Hartwig Alpers wrote:
Wenn im Gesetz aber tatsächlich von einer Veröffentlichung der
Information, wem der Laden gehört (durch den Ladeninhaber oder auch
durch die zuständige Behörde auf irgendeine Weise) die Rede ist, wäre
es meines Erachtens O.K, den Inhaber auch zu mappen.
Nur der Vollständigkeit halber:
Nach etwas Lektüre in der DS-GVO halte ich das nicht mehr für O.K.
Viele Grüße
Hartwig
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