Moin,

nun ja - jeder benutzungspflichtige Radweg muss ja "designated"(*) sein - sonst wär er ja nicht benutzungspflichtig. Andererseits sind ja nicht alle "designated" auch tatsächlich benutzungspflichtig - siehe Querfeldein-Wege.
(Hier war die frühere StVO eigentlich besser formuliert m.M.n.)

Die Benutzungspflicht ergibt sich ja erst aus der Nähe/Begleitung einer Straße - und kann im Wesentlichen durch "use_sidepath=yes" an der Straße abgebildet. Hierdurch soll ja genau das Wesentliche - nämlich die Vermeidung der Straßenbenutzung beim Routing - erreicht werden. Ein benutzungspflichtiger Radweg kann dann noch durch "is_sidepath=yes" hervorgehoben werden.

M. M. n. sind damit eigentlich genügend Daten für eine möglichst richtige Routenbevorzugung gegeben.

(*) Im deutschen Sinne läuft das ja auf den blauen Lolli hinaus.

Grüße
Georg

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