Moin,
nun ja - jeder benutzungspflichtige Radweg muss ja "designated"(*) sein
- sonst wär er ja nicht benutzungspflichtig.
Andererseits sind ja nicht alle "designated" auch tatsächlich
benutzungspflichtig - siehe Querfeldein-Wege.
(Hier war die frühere StVO eigentlich besser formuliert m.M.n.)
Die Benutzungspflicht ergibt sich ja erst aus der Nähe/Begleitung einer
Straße - und kann im Wesentlichen durch "use_sidepath=yes" an der Straße
abgebildet.
Hierdurch soll ja genau das Wesentliche - nämlich die Vermeidung der
Straßenbenutzung beim Routing - erreicht werden.
Ein benutzungspflichtiger Radweg kann dann noch durch "is_sidepath=yes"
hervorgehoben werden.
M. M. n. sind damit eigentlich genügend Daten für eine möglichst
richtige Routenbevorzugung gegeben.
(*) Im deutschen Sinne läuft das ja auf den blauen Lolli hinaus.
Grüße
Georg
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