Moin,
Am 10.02.2019 um 10:13 schrieb MonkZ:
Nun der Knackpunkt: Ist das NICHT-Anlegen auch schon ein
Copyrightverstoß? Ist die Feststellung von "Nichtexistenz eines
Gebäudes" = Datenerhebung?
Kennt jemand ein sicheres Land ohne Auslieferungsvertrag?
Bei meinen ganzen Copyright-Verstößen ...
Wie soll ich je beweisen, das meine Nichterfassungen nur auf
Unwissenheit oder Faulheit beruhen!
Grüße
Georg
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