Am 10.02.2019 um 10:13 schrieb MonkZ:

Nun der Knackpunkt: Ist das NICHT-Anlegen auch schon ein
Copyrightverstoß? Ist die Feststellung von "Nichtexistenz eines
Gebäudes" = Datenerhebung?

Datenerhebung im Prinzip ja, aber Du machst dann mit dem Wissen
ja nix, also auch kein Verstoß.

Chris







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