Am 4. Mai 2019 11:32:00 MESZ schrieb chris66 <chris66...@gmx.de>:

>Feldwege (die nicht beschildert sind) dürfen in D völlig legal
>genutzt werden und sollten IMO nicht aus dem Routing genommen
>werden.

An die Ausnahmen denken.
In Baden-Würtemberg sind Feldwege grundsätzlich nur zur Bewirtschaftung der 
angrenzenden Flächen da. Wenn keine Sondernutzungserlaubnis vorliegt, darf man 
sie nicht befahren, auch wenn keine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. 
Tut man es doch, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

In NRW sind alle Wirtschaftswege einschließlich der Feldwege grundsätzlich 
Privatwege, auch wenn sie im Besitz von Städten und Gemeinden sind. Sie sind 
nicht als öffentliche Straßen oder Wege gewidmet.

Grüße
René


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