Rolf Gehring schrieb: > -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- > Hash: SHA1 > > Hallo, > > man sollte das taggen, was wirklich vorhanden ist und nicht was sein könnte > oder sollte.
In der Tat. Und das heißt jetzt spezifisch was? > Ich habe in Sichtweite ein kleines Stück einer unvollständig beschilderten > Einbahnstraße. Von der großen durchgehenden Hauptstraße, die auch nicht > korrekt als Hauptstraße beschildert ist, Wie beschildert man eine "Hauptstraße"? > geht nach rechts diese besagte > kleine Straße ab und mündet nach ein paar Metern in eine Wohngebietsstraße, > die ebenfalls eine Einbahnstraße ist, ein. In der der Wohngebietstraße ist > alles fast richtig ausgeschildert. In der Stammstraße ein > "Nur-rechts-abbiegen" und in der Stichstraße "Einfahrt verboten". Es steht > nur ein "Hauptstraße" unmotiviert in der Gegend herum. Welches Vkz. ist das? Wo steht es? > Das "Vorfahrt > gewähren" ist aber an dieser Stelle vorhanden. Auf welcher Straße an welcher Kreuzung? > Von der durchgehenden > Hauptstraße aus gesehen fehlt das "Einbahnstraßenschild", ein Vorfahrt > gewährendes Schild fehlt aber auch. Also sieht es für den > Hauptstraßenbenutzer wie "Rechts vor Links" aus. Aber jeder ignoriert > dieses. Ein Problem des Ignorierenden ... > An dieser Stelle gab es kürzlich eine kleine Unfallserie. Einer wollte > direkt nach der Einmündung rückwärts in eine Parklücke einfahren. Der zweite > hat "geschlafen" und ist aufgefahren. Der dritte ist in der besagten > Stichstraße so zum stehen gekommen, das sich seine hintere Stoßstange in > Höhe des Bürgersteigs der durchgehenden Hauptstraße befand. Er ist also an > keinem Einbahnstraßenschild vorbeigekommen (weil nicht vorhanden) und hat > auch noch nicht das "Einfahrt verboten" gesehen (weil noch so weit > gekommen). Er wollte nun aus Angst vor längerer Wartezeit rückwärts auf die > durchgehenden Hauptstraße zurückfahren. Aus seiner Sicht korrekt und er > hatte nicht einmal ein "Vorfahrt gewähren" an dieser Stelle. Muß aber beim Rückwärtsfahren jede Gefährdung ausschließen, § 9 Abs. 5 StVO. > Die Spur auf > der durchgehenden Hauptstraße kommt von links, also hat er Vorfahrt. Nein, §9 Abs. 5 als lex specialis. > Nur > dumm, dass ein viertes Fahrzeug ihn und seinen Rückfahrscheinwerfer > übersehen hatte. Es bog in die "volle" Stichstraße ein und hat ihn damit > wieder vorwärts geschoben, kam damit etwas quer auf der durchgehenden > Hauptstraße zum Stehen. > > Weil eines der Autos wie das meiner Ehefrau aussah, habe ich mir die > Umstände näher angeschaut. Ich habe die Sache hier beschrieben um zu > verdeutlichen, dass nicht immer alles so einfach ist, wie es manchmal > dargestellt wird. Du stellst es allerdings wohl komplizierter dar als es ist ;-) > Ich bin der Meinung, dass die zuständige Verkehrsbehörde > in diesem Fall unkorrekt gearbeitet hat. Das kann ich aufgrund der Beschilderung noch nicht beurteilen. > Meiner Meinung gehört aber eine > Meinung nicht in die Karte, sondern nur die Realität, wie sie vor Ort > aussieht. In der Tat. Dazu muß man aber erstmal die Realität korrekt, vollständig und verständlich beschreiben. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de