Am Mon, 11 Aug 2008 19:06:10 +0200
schrieb "Johann H. Addicks" <[EMAIL PROTECTED]>:

> Eine nebenbei befragter BauIng mit Erfahrung im Autobahnbau sagt mir dazu: 
> 
> a) Ein Tunnel ist im Freivorbau
> b) wenn's aufgeschüttet ist, dann ist's nur eine Durchfahrt
> c) selbst in Vollverkleidung und mit 3 Etagen wäre es für ihn es von der 
> Grundkonstruktion immernoch eine Brücke
> 
> hilft jetzt nicht weiter, aber: 
> d) Weil es trotzdem immer Haarspalterei wird, hilft 
> "Verkehrsbauwerk/Autobahnbauwerk" immer ;-)

Wenn wir schon beim Haarespalten sind:

Da gibt so verschiedene Definitionen:

Also bei uns wird gerade ein Tunnel in offener Bauweise (Tagebau) erstellt.
Der Redakteur unserer Lokalpostille fragte im abgedruckten Interview den 
Bauleiter ob das Bauwerk ein 
Tunnel oder eine Brücke sei. Der sagte es sei ein Tunnel, da die (geschlossene) 
Länge mehr als 80 Meter betrage.

Ich diese Definition im Web gesucht und gefunden:
http://www.bauwerksbuch.de/tunnel.htm

---
Straßentunnel [...] sind dem Straßenverkehr dienende Bauwerke, 
die unterhalb der Erd- oder Wasseroberfläche liegen und in 
geschlossener Bauweise hergestellt werden. Straßentunnel, die 
in offener Bauweise hergestellt werden, gelten ab einer geschlossenen
Länge >= 80 m als Tunnel, bis 80 m werden sie unter der
Bauwerksart Brücke erfasst. [...]

Weiterhin gelten tunnelartige Bauwerke ab einer geschlossenen Länge 
von 80 m als Straßentunnel.

Zu den Tunnel/Trogbauwerken gehören:
• Verkehrstunnel
• teilabgedeckte Verkehrsbauwerke
• oberirdische Einhausungen
• Kreuzungsbauwerke
• Galeriebauwerke
• [geschlossene] Tröge
---

Die rechteckigen Klammern gekennzeichneten Auslassungen und Erweiterungen von 
mir. :-P

Diese Definition für Tunnels ist ziemlich elegant. Auch weil Sie scheinbar alle 
hier angeführten Sonderfälle 
abdeckt. Aber leider mit der derzeitigen OSM-Praxis inkompatibel.

Grüße,
Michael



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