Hallo.

Am Mittwoch, 3. September 2008 schrieb Sven Anders:
> Am Dienstag, 2. September 2008 23:49 schrieb Tim 'avatar' Bartel:
> > > dürfte ich die Auflistung aus Wikipedia (GNU-Lizenz für freie
> > > Dokumentation.) übernehmen ???
> > Nein.

Es gibt Leute, die der Überzeugung sind, dass GFDL und CC-by-sa so ähnlich 
sind, dass man da keine Probleme zu erwarten hat. Auch wenn es die 
Lizenztexte explizit nicht erlauben.

Was letztlich gilt wurde bzgl. dieser Lizenzen AFAIK noch nicht abschließend 
geklärt.


> >>Wenn nein, welche Quelle kommt dann bei soetwas überhaupt in Frage ?
> Ich denke Papier-Stadtplan? 

Ich seh da jetzt keinen Unterschied.


> Da nutzt du ihn ja  nur um Fakten daraus ab zu 
> lesen, wenn das verboten wäre, dürfte ich nicht in den Stadtplan schauen um
> zur Bahnhofstraße zu finden, oder festzustellen welcher Baumarkt dichter
> drann ist.

Es geht nicht um die Nutzung. Nutzung wird von FDL als auch von CC-by-sa 
explizit erlaubt, sogar für jeden Zweck. Sogar fast alle frei einsehbaren 
kommerziellen Werke erlauben eine private Nutzung. Es geht um die 
Weiter-Verwertung, Weiter-Veröffentlichung und das Erstellen abgeleiteter 
Werke. Und das ist eben oft problematisch.

Dabei ist es irrelevant ob das Quellnmaterial online oder auf Papier vorhanden 
ist.


> >>Wie verhält es sich mit dem amtl. Bekanntmachungsteil ???
> Den darfst du IMHO ohne Bedenken benutzen

Bis auf eventuell nur illustratorische Beilagen die nicht Teil der 
Verordnungen sind.
Ja, das ist eine bescheuerte Situation, aber so ist es.

Gruß, Bernd

-- 
I believe in making the world safe for our children,
but not our children's children, because I don't think
children should be having sex.  -  Jack Handey

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