Am 17. September 2008 20:00 schrieb Johann H. Addicks <[EMAIL PROTECTED]>:
> > wie taggt man ein Wohnhaus mit Geschäft? > > Haus mit Fläche eingezeichnet, Node mit dem Geschäft in der Fläche. > > In Flächennutzungsplänen gibt es den schönen Begriff der "Mischbebauung". > Dieser macht gerade in gewachsenen Ortskernen von Kleinstädten und > Vorstädten oft 50% der Fläche aus. > > Gibt es afaik keine OSM-Entsprechung für. > Meist wird dann geschummelt, indem man die ersten 10m an den Hauptstraßen > als "Commercial" tagt (sind ja überall unten Geschäfte drin) und dann > dahinter residential. > > -jha- > > > (Patch unten) stimmt, das passt mir aber gar nicht. So werden die Innenstäde zu reinen Kommerzzonen degradiert, was vielleicht in USA zutreffend sein kann, bei uns aber (noch) nicht. Die entsprechenden Analysen zur europäischen Stadt von Soziologen, Anthropologen, Städtebauern, Philosophen, ... füllen ganze Bibliotheken, das sollte man m.E. nicht komplett ignorieren. ich würde landuse=centre_zone vorschlagen für Kerngebiete analog. Baunutzungsverordnung. Die gilt zwar nur in Deutschland, die Definition trifft aber zumindest für die "europäische Stadt" wenn nicht weltweit zu: http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__7.html § 7 Kerngebiete (1) Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. (2) Zulässig sind 1.Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, 2.Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten, 3.sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, 4.Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, 5.Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen, 6.Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, 7.sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans. (3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1.Tankstellen, die nicht unter Absatz 2 Nr. 5 fallen, 2.Wohnungen, die nicht unter Absatz 2 Nr. 6 und 7 fallen. (4) 1Für Teile eines Kerngebiets kann, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (§ 9 Abs. 3 des Baugesetzbuchs), festgesetzt werden, daß 1.oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind oder 2.in Gebäuden ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschoßfläche oder eine bestimmte Größe der Geschoßfläche für Wohnungen zu verwenden ist. 2Dies gilt auch, wenn durch solche Festsetzungen dieser Teil des Kerngebiets nicht vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur dient. ***** Sämtliche Innenstädte sind in diesem Sinne Kerngebiete, zwar steht im ersten Satz, dass Handel, Kultur und Verwaltung dort untergebracht werden sollen, in der Praxis sind aber Wohnungen meist vorgeschrieben (und praktisch immer vorhanden), so dass sich in jedem Fall eine Mischung aus den meisten relevanten Nutzungsarten ergibt. Hat jemand Lust, ein Proposal zu schreiben? hier ein Osmarender-Patch: ***** Regel nach residential-regel vor allen anderen Landuses (Z. 1732): <rule e="way" k="landuse" v="centre_zone" layer="-5"> <area class="landuse-centre_zone"/> </rule> und dann noch die CSS-Klasse, z.B. Zeile 2906: .landuse-centre_zone { fill: #e5e2e2; stroke: #dddada; stroke-width: 0.2px; } sollte man m.E. für Innenstädte und Dorfzentren benutzen. Gerne auch mit Zusatztag falls zutreffend: historic=yes oder präziser. Gruß Martin Renderbeispiel hier: http://www.koppenhoefer.com/osm/centre_map.png
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