Am Mittwoch, 1. Oktober 2008 schrieb Dieter TD: > Hallo, > > Ich denke schon, in der Entscheidung Bahnhof oder Haltepunkt > sollten wir uns von dem Gesetz leiten lassen, in dem Fall der > Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Und dort steht nun mal in §4: > > (2) Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge > beginnen, enden, ausweichen oder wenden dürfen. > ... > (8) Haltepunkte sind Bahnanlagen ohne Weichen, wo Züge planmäßig > halten, beginnen oder enden dürfen. > > Also: Gibts eine Weiche, liegt da also irgendwo ein zweites Gleis, > ist es ein Bahnhof. railway=station Ist da, wo der Zug planmäßig > hält, keine Weiche ist es ein Haltepunkt. Also railway=halt > > Das kann später immer noch ausgebaut oder verfeinert werden. > Fahrkartenautomaten etc.
Hallo, aufpassen. Viele Strecken mit Haltepunkten sind doppelgleisig ausgebaut. Auch kann ein zweites Gleis eine Abzweigung sein. Gleise sind keine Straßen, abzweigende Gleise können viele Kilometer parallel laufen bevor die eigentliche abzweigende Kurve kommt. Deshalb sind 2 Gleise kein Kriterium zur Unterscheidung. Weichen muss man zählen, allerdings sind diese nicht immer einfach einem Bahnhof zu zuordnen, da auch da größere räumliche Abstände zum Bahnhof bestehen können. Die ganze Geschichte ist äußerst kompliziert und ohne Fachkenntnisse kaum richtig zu erkennen. Ausnahmen gibt es sicherlich auch noch. Grüße René _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de