Sascha Silbe schrieb:

> Die PLZ sind von der Deutschen Post festgelegt, also kann nur die 
> definitive Auskunft geben.
> Übrigens ist der Großteil der PLZ 1993 von der Deutschen Bundespost 
> (also noch nicht privatisiert) festgelegt worden [1]. Wäre mal 
> interessant, einen RA zu fragen, ob da UrhG §5 (amtliche Werke) zieht...

Wenn diese (ursprüngliche) Veröffentlichung der Postleitzahlen unter 
"Amtliches Werk" fällt, dann sollte dabei doch evtl. eine komplette 
Straßenliste der Bundesrepublik von 1993 faktisch mit enthalten sein, oder?

-jha-


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