2008/12/27 Dimitri Junker <o...@dimitri-junker.de>

> Hallo,
>
> >Wenn das so im Wiki steht, und wir uns einig sind das ein Bordstein
> >keine bauliche Trennung ist, was nach meiner Meinung nicht der Fall ist,
> >dann sollten wir das ändern!
>
>
> Dort steht
>
> Ein baulich abgesetzter Radweg (cycle track), z.B. durch einen
> Bordstein, der meist neben der Fahrbahn verläuft.
>
> Das ist wohl nicht falsch, könnte aber noch genauer erklärt werden ja
> nachdem was bei der Diskussion rauskommt.
>
> Dimitri
>
>
ja, so ganz eindeutig ist das m.E. auch gar nicht. Ein Bordstein ist
durchaus eine bauliche Trennung, wenn auch nicht unueberwindbar, aber mit
manchen Fahrraedern muss (sollte) man da absteigen. Bauliche Trennung heisst
ja nicht zwangslaeufig, dass diese nicht ueberwunden werden kann. Ein
Gruenstreifen (beliebiger Breite) ist ja auch eine bauliche Trennung und
trotzdem ohne weiteres mit Rad und zu Fuss ueberwindbar, zu Fuss kommt man
auch ohne Probleme ueber Zaeune (vor allem die ohne Stacheldraht und nicht
zu hoch) und Mauern, notfalls auch mit dem Fahrrad, na und? Es macht in der
Praxis m.E. durchaus einen (kleinen) Unterschied, ob es einen Bordstein
zwischen Strasse und Radweg gibt, oder nicht.

Martin
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