Am Montag, den 19.01.2009, 20:25 +0100 schrieb Ekkehart:

> Aber hauptsächlich liegt es daran, daß ich in Bayern zuhause bin. Und 
> dort gilt die Regel, daß man überall reiten darf, wo es nicht 
> ausdrücklich verboten ist (vereinfacht dargestellt - keine Diskussion 
> bitte :-). Und die verbotenen Wege werden gerendert (mit Schild und rot 
> durchgestrichen), zumindest soweit das die etwas umstrittene Tag-Lage 
> zuläßt.
> 
> Andere Bundesländer sind da deutlich restriktiver, aber ich brauche 
> Ortskundige, die an der Karte mitarbeiten, um eine gute Lösung für diese 
> Gegenden zu finden.

Hallo,

für BaWü hatte ich letzten schon mal einen Gesetztesausschnitt im Forum
gepostest, der nicht nur die Reiter sondern auch das Radfahren im Wald
betrifft. Demnach muß ein Weg im Wald mindestens drei Meter breit sein,
damit er von Reitern benutzt werden darf und 2,5 Meter für Radfahrer.
Ausnahmen müssen beschildert sein. Das wäre zumindest eine Grundlage,
wenn nichts beschildert ist.

Das ist ein Grund weswegen ich bei allen Wanderwegen eine geschätzte
Breite angebe.

Grüßle, detlef


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